Das Landgericht München I hat 4. Februar 2020 einer Unterlassungsklage des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gegen das Vergleichsportal Check24 wegen Verletzung des gesetzlichen Sondervergütungsverbotes vollumfänglich stattgegeben. Das Gericht hält die sogenannten „Jubiläumsdeals“ des Internetvergleichsportals für gesetzeswidrig.