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Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Verbot des aktiven Vertriebs von Vermögensanlagen

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Unter Hinweis auf Anlageverluste durch Insolvenzen von Anlageanbietern wie Prokon oder P&R in der Vergangenheit fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die massive Regulierung des sogenannten „Grauen Kapitalmarktes“, des Finanzsegments „Vermögensanlagen“.

Bislang habe der Gesetzgeber auf Anlageskandale jeweils durch am Einzelfall orientierte Gesetzesverschärfungen reagiert, so der vzbv: „Damit dürften Anlageskandale wie die Fälle Prokon oder P&R auch in Zukunft eher Regel als Ausnahme sein.“ Aktuell veröffentlichte der vzbv ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten des Kapitalmarkt-Journalisten Stefan Loipfinger, Rosenheim: Darin wird die Performance der zehn größten Vermögensanlage-Anbieter untersucht, die in den Jahren 2015 bis 2020 rund 4,25 Milliarden Euro Anlegerkapital eingesammelt haben, was rund 70 Prozent des Volumens des Marktes der Vermögensanlagen ausmachte. Darunter befinden sich auch die am Markt befindlichen Anbieter wie ThomasLloyd, TSO Europe, One Group, asuco, Solvium Capital, CH2 und DEGAG. DFPA wird die Unternehmen um ihre Stellungnahme bitten und darüber berichten.

Die allgemeinen Kernaussagen des Gutachtens über den Markt der Vermögensanlagen fasst der vzbv zusammen: Der Markt für Vermögensanlagen sei von Finanzkonstrukten dominiert. Extrem geringe Eigenkapitalquoten von teilweise unter 0,1 Prozent auf Ebene von Projektgesellschaften führe dazu, dass Verbraucher mit dem zur Verfügung gestellten Fremdkapital im Insolvenzfall vollständig haften würden (Totalverlustrisiko). Mangels Kontroll-, Informations- und Mitspracherechten müssten sich die investierenden Verbraucher auf die häufig wenig aussagekräftigen Jahresberichte verlassen, die zudem häufig verspätet zur Verfügung gestellt würden. Die Emissionsprospekte und die Jahresberichte wären durch juristisch gehaltene, aber wenig aussagekräftige Formulierungen geprägt.

Aufgrund des Koalitionsvertrages sieht der vzbv die Bundesregierung in der Pflicht, den „Grauen Kapitalmarkt“ besser zu regulieren, fordert ein deutlich ambitionierteres Vorgehen und formuliert massive Forderungen an den Gesetzgeber:

Der vzbv tritt dafür ein, den aktiven Vertrieb von Vermögensanlagen an Verbraucher grundsätzlich zu verbieten. Das Haftungsprinzip im „Grauen Kapitalmarkt“ müsse konsequent durchgesetzt werden. Insbesondere dürfe die Prospekthaftung nicht länger auf die Emittentin abgewälzt werden, sondern müsse eindeutig bei den tatsächlich verantwortlichen Personen oder Gesellschaften verbleiben. Aus Sicht des vzbv sei die bestehende Verjährungsfrist für Falschberatungen von zehn Jahren für den „Grauen Kapitalmarkt“ deutlich zu kurz und sollte auf mindestens 20 Jahre verlängert werden.

Link zur Themenseite „Grauer Kapitalmarkt“ des vzbv mit Möglichkeit zum Download des Gutachtens: www.vzbv.de/grauer-kapitalmarkt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 41 deutschen Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit.

www.vzbv.de

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