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Coronavirus grassiert in China: Ihre Rechte als Reisender

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Die Presse ist voller Meldungen über den Coronavirus. Die Anzahl der erkrankten Menschen steigt. Immer mehr Reisende haben deshalb Angst um ihre Gesundheit und wollen insbesondere Pauschalreisen nach Asien nicht antreten. Doch Vorsicht: Ein kostenfreier Rücktritt (Stornierung) ist nur bei Pauschalreisen möglich – und dort sicher auch nur, wenn sie in die chinesische Provinz Hubei gehen.

Die Ausbreitung gefährlicher Krankheiten wie jetzt beim Coronavirus ist ein unvermeidbares Ereignis (so genannte „höhere Gewalt“) – wie auch Erdbeben, Hurrikan oder Feuer. Ein solches Ereignis muss die Pauschalreise erheblich erschweren, gefährden oder vereiteln – dann können Sie kostenfrei zurücktreten.

Achtung: Auf eine subjektive Einschätzung kommt es dabei nicht an. Wer aus Angst zurücktritt, kann sich nicht auf höhere Gewalt berufen. Entscheidend ist eine objektive Einschätzung der Lage vor Ort.

Ein starkes Indiz für eine solche Gefährdung der Reisenden sind die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes und die daraus folgenden Reisewarnungen, an denen sich regelmäßig die Gerichte orientieren. Eine solche Reisewarnung wegen des Coronavirus liegt im Moment aber nur für Hubei vor. Für andere Ziele in China gilt das bislang nicht. Für diese gilt laut des Amtes: „Verschieben Sie nach Möglichkeit nicht notwendige Reisen nach China“.

Sonderfall: Falls versprochene Bestandteile der Reise nicht stattfinden sollen

Reisen Sie in andere Regionen Chinas als Hubei, kommt es darauf an, ob die Reise im Wesentlich so stattfinden soll wie versprochen. Wenn Sie z.B. wesentliche Sehenswürdigkeiten einer Chinareise wegen des Coronavirus nicht besichtigen können (derzeit sind etwa die verbotene Stadt oder Teile der Mauer gesperrt) und es dadurch im Einzelfall zu einer erheblichen Änderung der Reise kommt, kann auch das ein Grund sein, von der Pauschalreise ebenfalls kostenfrei zurückzutreten.

Wir raten dringend dazu, bei einer anstehenden China-Reise Kontakt mit dem Veranstalter aufzunehmen und sich regelmäßig zu informieren, ob Flüge stattfinden und ob der Veranstalter an der Reise als Ganzes festhält.

Ungeachtet der rechtlichen Einschätzung räumen einige Anbieter von Pauschalreisen ihren Kunden das Recht ein, die Reise zu stornieren oder umzubuchen. DER Touristik bietet nach einer Pressemitteilung vom 27. Januar 2020 für ihre Marken Dertour, Meiers Weltreisen und ADAC Reisen kostenlose Umbuchungen und Stornierungen für China-Reisen mit Abreisetermin bis 31. März 2020 an. TUI teilte auf Anfrage am 27. Januar 2020 mit, dass der Konzern seinen Kunden, die in den nächsten zwei Wochen eine China-Reise geplant haben, anbietet diese gebührenfrei auf einen anderen Reisetermin umzubuchen.

Fluglinien streichen Verbindungen nach China

Freiwillige Angebote, umzubuchen oder zu stornieren, machen auch zahlreiche Fluggesellschaften. Damit haben auch Individualreisende eine Handhabe, die wegen höherer Gewalt und einer Gefährdung ansonsten kein rechtliches Instrument haben und im Zweifel auf einem Schaden selbst sitzen bleiben, wenn sie die Reise absagen / abbrechen. Sind die Flüge gestrichen, bekommen Sie zumindest den Flugpreis erstattet. Bei weiteren Reiseleistungen wie Hotel, Ausflügen oder Mietwagen müssen Sie sich als Individualreisender aber selbst erkundigen, ob ein Rücktritt / eine Erstattung möglich sind.

Fluggesellschaften wie etwa British Airways und die Lufthansa Group haben mittlerweile von sich aus vorerst alle Flüge nach China gestrichen. Letztere teilte am 29. Januar mit, dass die Flüge (mit Ausnahme von Hongkong) bis zum 9. Februar eingestellt sind. Die Reisenden erhalten den Flugpreis zurück oder können umbuchen.

Ob Ihnen zusätzlich Entschädigungszahlungen nach der Fluggastrechteverordnungzukommen, hängt auch davon ab, ob sich das Flugunternehmen bei der Annullierung auf höhere Gewalt berufen kann. Da das für ganz China wegen der fehlenden Reisewarnung in Frage gestellt werden muss, empfiehlt es sich jedenfalls einen Antrag zu stellen. Das können Sie zum Beispiel mit unserer kostenlosen Flugärger-App. Damit könnten ggf. die Schäden durch die bereits gebuchten Reiseleistungen wie Hotel, Ausflüge oder Mietwagen abgedeckt werden, die Sie nicht wegen höherer Gewalt kostenfrei stornieren können.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/coronavirus-grassiert-in-china-ihre-rechte-als-reisender-43991

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von factum
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