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AfW fordert weniger Bürokratie im Versicherungsvertrieb

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Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz konkrete Vorschläge vorgelegt, um bürokratische Hürden im Versicherungsvertragsrecht abzubauen. Grundlage war eine Anfrage des Ministeriums an den AfW sowie weitere Verbände aus Versicherungswirtschaft und Verbraucherschutz.

Das BMJV prüft derzeit, an welchen Stellen bestehende Vorgaben vereinfacht werden können. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Frage, ob nationale Regelungen digitale Abläufe und effizientere Vertriebsprozesse unnötig erschweren.

Um konkrete Erfahrungen aus der Praxis einzubeziehen, hatte der AfW seine Mitgliedsunternehmen um Rückmeldungen gebeten. Genannt wurden unter anderem Medienbrüche, wiederholte Erfassungen derselben Daten, mehrfach einzureichende Unterlagen sowie uneinheitliche Formulare und Prozessanforderungen verschiedener Versicherungsunternehmen.

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, betont, dass es dem Verband nicht um eine Abschwächung von Beratung oder Verbraucherschutz gehe. Vielmehr müsse verhindert werden, dass identische Informationen mehrfach dokumentiert werden oder digitale Prozesse an nicht mehr zeitgemäßen Formvorschriften scheitern.

Zu den Vorschlägen des AfW gehört deshalb, bestehende Schriftformerfordernisse dort durch die Textform zu ersetzen, wo kein besonderer Schutzbedarf eine strengere Regelung erforderlich macht. Bereits vollständig dokumentierte Beratungsinhalte sollten außerdem nicht allein aufgrund unterschiedlicher Formate erneut in weitere Formulare oder Dokumente übertragen werden müssen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf vollständig digitalen Prozessketten. Aus Sicht des Verbandes sollten Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss möglichst ohne unnötige Medienwechsel abgewickelt werden können.

Anpassungsbedarf sieht der AfW auch beim Zeitpunkt der Übermittlung der Beratungsdokumentation. Bei unmittelbaren und insbesondere digitalen Vertragsabschlüssen sollte es auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden möglich sein, die vollständige Dokumentation unmittelbar nach Vertragsschluss bereitzustellen. Voraussetzung sei, dass die Beratung bereits stattgefunden hat, alle verpflichtenden vorvertraglichen Informationen vorliegen und der Beratungsinhalt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nachvollziehbar dokumentiert ist.

Darüber hinaus spricht sich der AfW dafür aus, den Bürokratieabbau nicht auf das Versicherungsvertragsrecht zu beschränken. Auch bei der Finanzanlagenvermittlung sowie bei weiteren gewerbe- und steuerrechtlichen Anforderungen solle ein ressortübergreifender Praxischeck erfolgen, um zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten zu identifizieren.

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