Nachdem bei der Krankenkasse ein Antrag gestellt wurde, prüft diese nach einem bestimmten Ablauf, ob ein Anspruch auf die beantragte Leistung besteht. Entweder gewährt sie dann die Leistungen wie von dem Versicherten beantragt Es kann auch vorkommen, dass etwas anderes genehmigt wird, als beantragt war, oder das der Antrag ganz abgelehnt wird.