Gegenstand der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Frage, wie eine Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) in das Grundbuch einzutragen ist.
1. Juni 2019
Eintragung einer auf dem Transsexuellengesetz beruhenden Namensänderung in das Grundbuch
01Juni