Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie „Bitcoin Victory“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften hat.
2. Januar 2019
Bitcoin Victory hat keine KWG-Erlaubnis
02Januar