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ArchivJanuar 2019

Bitcoin Victory hat keine KWG-Erlaubnis

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie „Bitcoin Victory“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften hat.

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